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Kündigungsentschädigung

Eine Kündigungsentschädigung ist eine Art Ersatzentgelt. Kündigungsentschädigung erhält jeder, der zu Unrecht gekündigt wurde, bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Kündigung. Der Gekündigte erhält alle vertragsmäßigen Ansprüche, die bis zur regulären Kündigung entstehen. Das Gleiche gilt natürlich auch im umgekehrten Fall. Tritt ein Arbeitnehmer berechtigterweise vorzeitig aus einem Dienstverhältnis aus, hat auch er Anspruch auf Kündigungsentschädigung. In jedem Fall ist für den Erhalt von Kündigungsentschädigung ein Nachweis nötig. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass der Arbeitnehmer, aus berechtigten Gründen, das Arbeitsverhältnis frühzeitig beendet hat oder, dass der Arbeitgeber ein Dienstverhältnis unberechtigter Weise ausgesprochen hat. Für die Kündigungsentschädigung gelten besondere Sozialversicherungs- und Lohnsteuerregelungen. Für die Zeit der Kündigungsentschädigung läuft die Pflichtversicherung weiter, obwohl arbeitsrechtlich gesehen das Dienstverhältnis beendet ist. Die Kündigungsentschädigung muss versteuert werden und es werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Dabei ist nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, ein Fünftel des verbleibenden Betrages, steuerfrei.

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