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BlackRock-Lexikon

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Applicant

Das Wort Applicant stammt aus dem Englischen und bedeutet nichts anderes als Bewerber. Im Zuge der Globalisierung findet die englische Sprache immer mehr Gebrauch und macht auch nicht vor Unternehmen halt. Viele Arbeitgeber beschäftigen Mitarbeiter unterschiedlicher Nationalitäten und somit wird der Bewerber schnell zum Applicant. Der Applicant muss natürlich die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie der Bewerber. In der Regel findet man das Wort Applicant in internationalen Stellenanzeigen. Hier wird natürlich vom Applicant erwartet, dass die gesamte Bewerbung in Englisch verfasst wird. Dass der Applicant die englische Sprache in Wort und Schrift beherrschen muss, ist eine Selbstverständlichkeit. Bewirbt man sich auf Stellenangebote, die in englischer Sprache verfasst sind, kann man davon ausgehen, dass auch die Interviewtermine in Englisch gehalten werden. Der Applicant darf weiter mit einem Arbeitsverhältnis rechnen, in der ausschließlich die englische Sprache Gebrauch findet.

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